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Rocko200214 04.10.2009 14:03

Beteiligung vom Mieter an Dachreparaturarbeiten
 
Unser Vermieter legte die Dachreparaturarbeiten auf die Mieter seiner Reihenhäuser um. Ist diese Verfahrensweise rechtens? Gehören diese
Arbeiten nicht zu den Instandhaltungskosten?

Recht-Einfach 05.10.2009 12:10

AW: Beteiligung vom Mieter an Dachreparaturarbeiten
 
Hallo rocko,

wichtig ist hierbei, was für Dacharbeiten ausgeführt wurden. Handelt es sich um eine reine Reparatur, dann ist nach meinem Verständnis keine Mieterhöhung zu rechtfertigen.

Sollte es sich jedoch um eine Sanierung des Daches handeln, inklusive Isolierung, etc. dann könnte dies als Modernisierungsmaßnahme ausgelegt werden, welche zu einer Umlage auf die Mieter berechtigt.

Hier solltest du vielleicht mal eine Kopie der Rechnung beim Vermieter einfordern und den Sachverhalt genauer prüfen.


Freundliche Grüße,


Mitrecht Einfach


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