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Lyma 21.01.2010 17:25

Wer bezahlt defekten Toilettendeckel?
 
Ende November sind wir aus einem gemieteten Haus ausgezogen. Ganz abgesehen davon, dass der Vermieter mehrmals Hausfriedensbruch begangen hat, hat er sich beim Auszug geweigert, mit uns durchs Haus zu gehen und eine normale Übergabe zu machen. Wir haben in mehrmals dazu aufgefordert, aber er meinte, er will sich das alles in Ruhe anschauen und hat dann noch unter das von uns angefertigte Übergabeprotokoll einen Satz geschrieben, dass sämtliche Dinge, die er nachträglich findet, zu unseren Lasten gehen. Allerdings hat er dafür unterschrieben, dass wir das Haus in vertragsgemäßem Zustand übergeben haben! Am nächsten Tag rief er dann an und bemängelte den Toilettendeckel in der Gästetoilette. Nachdem der alte beim Draufsetzen zerbrochen ist, haben wir einen neuen installiert, allerdings ein Billigmodell. Der war zu diesem Zeitpunkt noch unbenutzt. Jetzt will er uns die Kosten für einen "richtigen" Deckel von der Kaution abziehen. Nach meinem Rechtsempfinden ist das Unsinn. Wie ist Eure Meinung?

Regenmacher 22.01.2010 19:01

AW: Wer bezahlt defekten Toilettendeckel?
 
In der Regel sollte solch ein Teil bei Einzug in die Wohnung als Neuteil vorhanden sein, bei Auszug sollte dann ein gleichwertiger zurück bleiben.

Als Vermieter wäre ich natürlich stinkig, wenn ich anstatt eines hochwertigen Toilettendeckels wie bei der Wohnungsübergabe ein billiges Teil von der Resterampe vorfinde.

Da mittlerweile in allen Mietverträgen eine sogenannte Kleinreparaturklausel eingebaut ist, erübrigt sich eigentlich die Frage, wer für den Ersatz des defekten Teils aufzukommen hat.

Recht-Einfach 24.01.2010 15:01

AW: Wer bezahlt defekten Toilettendeckel?
 
Hallo,

auch ich sehe hier den Abzug von der Kaution als gerechtfertigt. Die Wohnung ist in der Regel "so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurde".

Und darin ist auch enthalten, dass für einen gleichwertigen Ersatz beim Toilettendeckel zu sorgen ist.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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