|
Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Wer bezahlt defekten Toilettendeckel?
Ende November sind wir aus einem gemieteten Haus ausgezogen. Ganz abgesehen davon, dass der Vermieter mehrmals Hausfriedensbruch begangen hat, hat er sich beim Auszug geweigert, mit uns durchs Haus zu gehen und eine normale Übergabe zu machen. Wir haben in mehrmals dazu aufgefordert, aber er meinte, er will sich das alles in Ruhe anschauen und hat dann noch unter das von uns angefertigte Übergabeprotokoll einen Satz geschrieben, dass sämtliche Dinge, die er nachträglich findet, zu unseren Lasten gehen. Allerdings hat er dafür unterschrieben, dass wir das Haus in vertragsgemäßem Zustand übergeben haben! Am nächsten Tag rief er dann an und bemängelte den Toilettendeckel in der Gästetoilette. Nachdem der alte beim Draufsetzen zerbrochen ist, haben wir einen neuen installiert, allerdings ein Billigmodell. Der war zu diesem Zeitpunkt noch unbenutzt. Jetzt will er uns die Kosten für einen "richtigen" Deckel von der Kaution abziehen. Nach meinem Rechtsempfinden ist das Unsinn. Wie ist Eure Meinung?
|
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Wer bezahlt defekten Toilettendeckel?
In der Regel sollte solch ein Teil bei Einzug in die Wohnung als Neuteil vorhanden sein, bei Auszug sollte dann ein gleichwertiger zurück bleiben.
Als Vermieter wäre ich natürlich stinkig, wenn ich anstatt eines hochwertigen Toilettendeckels wie bei der Wohnungsübergabe ein billiges Teil von der Resterampe vorfinde. Da mittlerweile in allen Mietverträgen eine sogenannte Kleinreparaturklausel eingebaut ist, erübrigt sich eigentlich die Frage, wer für den Ersatz des defekten Teils aufzukommen hat. |
#3
|
||||
|
||||
AW: Wer bezahlt defekten Toilettendeckel?
Hallo,
auch ich sehe hier den Abzug von der Kaution als gerechtfertigt. Die Wohnung ist in der Regel "so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurde". Und darin ist auch enthalten, dass für einen gleichwertigen Ersatz beim Toilettendeckel zu sorgen ist. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
|
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Nebenkosten-Abrechnung wird nicht bezahlt | zwergenconny | Betriebskosten und Nebenkosten | 1 | 15.11.2009 18:37 |