AW: Wer bezahlt defekten Toilettendeckel?
In der Regel sollte solch ein Teil bei Einzug in die Wohnung als Neuteil vorhanden sein, bei Auszug sollte dann ein gleichwertiger zurück bleiben.
Als Vermieter wäre ich natürlich stinkig, wenn ich anstatt eines hochwertigen Toilettendeckels wie bei der Wohnungsübergabe ein billiges Teil von der Resterampe vorfinde.
Da mittlerweile in allen Mietverträgen eine sogenannte Kleinreparaturklausel eingebaut ist, erübrigt sich eigentlich die Frage, wer für den Ersatz des defekten Teils aufzukommen hat.
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