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zobel 12.05.2010 09:52

wer zahlt Lohnausfall bei Reparaturen
 
In unserem Bad sind Mängel seit dem wir eingezogen sind.
Der Vermieter will nun die reparaturen durchführen.
Nach Auskunft des Vermieters wird die Reparatur an 5 Tagen zu jeweils mit unterschiedlicher Stundenanzahl andauern. z.b. Heute 3 Stunden, morgen 1 Stunde.
Muss der Vermieter meinen Lohnausfall zahlen?

Regenmacher 12.05.2010 11:24

AW: wer zahlt Lohnausfall bei Reparaturen
 
Nein, warum sollte er? Sie müssen bei der Reparatur doch nicht daneben stehen.

zobel 12.05.2010 13:19

AW: wer zahlt Lohnausfall bei Reparaturen
 
Da die Reparaturen tagsüber durchgeführt werden und ich vollberufstätig bin, müsste ich ja für die jeweiligen Tage zeitanteilig Urlaub nehmen. Abgesehen davon, dass meine Betriebsstätte außerhalb des Wohnortes liegt.
Es handelt sich hierbei um ein Mangel, welcher seit Beginn des Mietverhältnisses besteht.
Der Vermieter könnte ja auch die Reparaturzeiten auf abends verlegen, oder sehe ich das falsch?

Regenmacher 12.05.2010 15:29

AW: wer zahlt Lohnausfall bei Reparaturen
 
Ich schreibe noch einmal: Müssen Sie wirklich zusehen, wie Ihr Vermieter arbeitet? Geben Sie ihm den Schlüssel zur Wohnung und gut ist!

zobel 12.05.2010 19:09

AW: wer zahlt Lohnausfall bei Reparaturen
 
Hallo Regenmacher,

Können Sie mir ein Paragraphen aus dem Mietrecht zum Nachlesen nennen.
Vielen Dank.
Schöne Grüße Zobel

Regenmacher 12.05.2010 20:45

AW: wer zahlt Lohnausfall bei Reparaturen
 
Was soll das? Das hat doch mit Mietrecht nichts zu tun. Sie verschließen alle Türen bis auf die vom Badezimmer und lassen den Vermieter seine Arbeit machen. Und dann ist gut!!

Was machen Sie, wenn die Heizung abgelesen wird, auch einen Tag Urlaub nehmen?

P.S. Wenn Sie unbedingt einen Paragrafen zitiert haben wollen, dann bitte zu einem Anwalt für Lohnausfall gehen.


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