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wer zahlt Lohnausfall bei Reparaturen

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 12.05.2010, 09:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.05.2010
Beiträge: 3
Blinzeln wer zahlt Lohnausfall bei Reparaturen

In unserem Bad sind Mängel seit dem wir eingezogen sind.
Der Vermieter will nun die reparaturen durchführen.
Nach Auskunft des Vermieters wird die Reparatur an 5 Tagen zu jeweils mit unterschiedlicher Stundenanzahl andauern. z.b. Heute 3 Stunden, morgen 1 Stunde.
Muss der Vermieter meinen Lohnausfall zahlen?



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  #2  
Alt 12.05.2010, 11:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: wer zahlt Lohnausfall bei Reparaturen

Nein, warum sollte er? Sie müssen bei der Reparatur doch nicht daneben stehen.
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  #3  
Alt 12.05.2010, 13:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.05.2010
Beiträge: 3
Frage AW: wer zahlt Lohnausfall bei Reparaturen

Da die Reparaturen tagsüber durchgeführt werden und ich vollberufstätig bin, müsste ich ja für die jeweiligen Tage zeitanteilig Urlaub nehmen. Abgesehen davon, dass meine Betriebsstätte außerhalb des Wohnortes liegt.
Es handelt sich hierbei um ein Mangel, welcher seit Beginn des Mietverhältnisses besteht.
Der Vermieter könnte ja auch die Reparaturzeiten auf abends verlegen, oder sehe ich das falsch?
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  #4  
Alt 12.05.2010, 15:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: wer zahlt Lohnausfall bei Reparaturen

Ich schreibe noch einmal: Müssen Sie wirklich zusehen, wie Ihr Vermieter arbeitet? Geben Sie ihm den Schlüssel zur Wohnung und gut ist!
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  #5  
Alt 12.05.2010, 19:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.05.2010
Beiträge: 3
Standard AW: wer zahlt Lohnausfall bei Reparaturen

Hallo Regenmacher,

Können Sie mir ein Paragraphen aus dem Mietrecht zum Nachlesen nennen.
Vielen Dank.
Schöne Grüße Zobel
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  #6  
Alt 12.05.2010, 20:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: wer zahlt Lohnausfall bei Reparaturen

Was soll das? Das hat doch mit Mietrecht nichts zu tun. Sie verschließen alle Türen bis auf die vom Badezimmer und lassen den Vermieter seine Arbeit machen. Und dann ist gut!!

Was machen Sie, wenn die Heizung abgelesen wird, auch einen Tag Urlaub nehmen?

P.S. Wenn Sie unbedingt einen Paragrafen zitiert haben wollen, dann bitte zu einem Anwalt für Lohnausfall gehen.

Geändert von Regenmacher (12.05.2010 um 20:49 Uhr)
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Antwort

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