AW: wer zahlt Lohnausfall bei Reparaturen
Da die Reparaturen tagsüber durchgeführt werden und ich vollberufstätig bin, müsste ich ja für die jeweiligen Tage zeitanteilig Urlaub nehmen. Abgesehen davon, dass meine Betriebsstätte außerhalb des Wohnortes liegt.
Es handelt sich hierbei um ein Mangel, welcher seit Beginn des Mietverhältnisses besteht.
Der Vermieter könnte ja auch die Reparaturzeiten auf abends verlegen, oder sehe ich das falsch?
|