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Strebge 08.07.2010 00:11

Defekte Telefonleitung
 
Hallo,
in einer vermieteten Wohnung ist von der Störungsstelle von Telekom festgestellt worden, dass die Telefonleitungen an "Altersschwäche erkrankt seien". Das Telefon funktioniert deshalb nicht mehr.
Im Mietvertrag ist ein Telefonanschluss nicht aufgeführt.
Wer ist für die Reparatur und die Kosten zuständig? Wohnungsvermieter oder Telekom.
Der Anschluss wurde noch zu Zeiten der Post installiert.

Bitte um Antworten zu diesem Problem

Regenmacher 08.07.2010 09:59

AW: Defekte Telefonleitung
 
Das ist einzig Sache des Mieters und seines Telefonproviders. Sollte eine Neuverlegung der Kabel nötig sein, muss dazu nicht mehr wie zu Zeiten des Postmonopols der Vermieter um Erlaubnis gebeten werden.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...t1/telefon.htm

Orion 09.07.2010 13:40

AW: Defekte Telefonleitung
 
in den meisten fällen steht die telefonleitung bis einschließlich der TAE-Dose in den räumlichkeiten im eigentum der telekom, insbesondere wenn diese vor der liberalisierung des telefonmarktes installiert wurden.
in 99% der fälle gehört die sog. "letzte meile" immer noch der telekom, die diese ggf. nur an andere anbieter weitervermietet.

sollte der eigene telefonvertrag mit einem anderen Anbieter als der telekom geschlossen worden sein, so ist dieser der ansprechpartner für eine reparatur.
diese geben dann ggf. einen reparaturauftrag an die telekom weiter, da diese nur ihre eigenen leute an ihrem netz fummel lässt.

also den eigenen telefonanbieter ansprechen, dieser hat dafür zu sorgen, dass die leitung funktioniert.

kosten für mieter oder vermieter entstehen üblicherweise nicht.

Strebge 09.07.2010 18:57

AW: Defekte Telefonleitung
 
Vielen Dank für die Infos!
Orion, ist das Ihre Meinung oder gibt es dazu irgendetwas Offizielles?
Wäre dankbar für eine Antwort!

Regenmacher 09.07.2010 19:53

AW: Defekte Telefonleitung
 
Zitat:

Zitat von Strebge (Beitrag 1847)
Der Anschluss wurde noch zu Zeiten der Post installiert.

Bitte um Antworten zu diesem Problem


Das interessiert doch heute nicht, wer den Anschluß gelegt hat. Er hat doch Jahrzehnte funktioniert, richtig? Also muss sich jetzt Ihr Provider darum kümmern, dass Sie für das Geld, das Sie bezahlen auch telefonieren können.

Orion 10.07.2010 01:54

AW: Defekte Telefonleitung
 
Zitat:

Zitat von Strebge (Beitrag 1856)
Vielen Dank für die Infos!
Orion, ist das Ihre Meinung oder gibt es dazu irgendetwas Offizielles?
Wäre dankbar für eine Antwort!


§ 536 Pflichten des Vermieters

Der Vermieter hat die vermietete Sache dem Mieter in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zustande zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustande zu erhalten.

wenn sie mieter der wohnung sind, wenden sie sich an ihren provider.
wenn sie eigentümer der liegenschaft sind, wenden sie sich an den eigentümer des hausnetzes.
wenn das hausnetzes auch in ihrem eigentum steht, müssen sie leider selbst zur tat schreiten.

Regenmacher 10.07.2010 08:50

AW: Defekte Telefonleitung
 
Okay, Sie haben korrigiert.

Aber der § 536 BGB hat in diesem Fall keinerlei Bedeutung, weil wie anfangs geschrieben, der Telefonanschluss nicht im Mietvertrag als mitvermietet erwähnt wird. Demnach ist auch der VM in diesem Fall außen vor.

Und hier das Ganze aus Sicht eines Juristen:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...t1/telefon.htm


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