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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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#1
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Defekte Telefonleitung
Hallo,
in einer vermieteten Wohnung ist von der Störungsstelle von Telekom festgestellt worden, dass die Telefonleitungen an "Altersschwäche erkrankt seien". Das Telefon funktioniert deshalb nicht mehr. Im Mietvertrag ist ein Telefonanschluss nicht aufgeführt. Wer ist für die Reparatur und die Kosten zuständig? Wohnungsvermieter oder Telekom. Der Anschluss wurde noch zu Zeiten der Post installiert. Bitte um Antworten zu diesem Problem |
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#2
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AW: Defekte Telefonleitung
Das ist einzig Sache des Mieters und seines Telefonproviders. Sollte eine Neuverlegung der Kabel nötig sein, muss dazu nicht mehr wie zu Zeiten des Postmonopols der Vermieter um Erlaubnis gebeten werden.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...t1/telefon.htm |
#3
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AW: Defekte Telefonleitung
in den meisten fällen steht die telefonleitung bis einschließlich der TAE-Dose in den räumlichkeiten im eigentum der telekom, insbesondere wenn diese vor der liberalisierung des telefonmarktes installiert wurden.
in 99% der fälle gehört die sog. "letzte meile" immer noch der telekom, die diese ggf. nur an andere anbieter weitervermietet. sollte der eigene telefonvertrag mit einem anderen Anbieter als der telekom geschlossen worden sein, so ist dieser der ansprechpartner für eine reparatur. diese geben dann ggf. einen reparaturauftrag an die telekom weiter, da diese nur ihre eigenen leute an ihrem netz fummel lässt. also den eigenen telefonanbieter ansprechen, dieser hat dafür zu sorgen, dass die leitung funktioniert. kosten für mieter oder vermieter entstehen üblicherweise nicht. |
#4
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AW: Defekte Telefonleitung
Vielen Dank für die Infos!
Orion, ist das Ihre Meinung oder gibt es dazu irgendetwas Offizielles? Wäre dankbar für eine Antwort! |
#5
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AW: Defekte Telefonleitung
Zitat:
Das interessiert doch heute nicht, wer den Anschluß gelegt hat. Er hat doch Jahrzehnte funktioniert, richtig? Also muss sich jetzt Ihr Provider darum kümmern, dass Sie für das Geld, das Sie bezahlen auch telefonieren können. |
#6
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AW: Defekte Telefonleitung
Zitat:
§ 536 Pflichten des Vermieters Der Vermieter hat die vermietete Sache dem Mieter in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zustande zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustande zu erhalten. wenn sie mieter der wohnung sind, wenden sie sich an ihren provider. wenn sie eigentümer der liegenschaft sind, wenden sie sich an den eigentümer des hausnetzes. wenn das hausnetzes auch in ihrem eigentum steht, müssen sie leider selbst zur tat schreiten. Geändert von Orion (10.07.2010 um 02:02 Uhr) |
#7
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AW: Defekte Telefonleitung
Okay, Sie haben korrigiert.
Aber der § 536 BGB hat in diesem Fall keinerlei Bedeutung, weil wie anfangs geschrieben, der Telefonanschluss nicht im Mietvertrag als mitvermietet erwähnt wird. Demnach ist auch der VM in diesem Fall außen vor. Und hier das Ganze aus Sicht eines Juristen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...t1/telefon.htm |
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