Zitat:
Zitat von Strebge
Vielen Dank für die Infos!
Orion, ist das Ihre Meinung oder gibt es dazu irgendetwas Offizielles?
Wäre dankbar für eine Antwort!
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§ 536 Pflichten des Vermieters
Der Vermieter hat die vermietete Sache dem Mieter in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zustande zu überlassen
und sie während der Mietzeit in diesem Zustande zu erhalten.
wenn sie mieter der wohnung sind, wenden sie sich an ihren provider.
wenn sie eigentümer der liegenschaft sind, wenden sie sich an den eigentümer des hausnetzes.
wenn das hausnetzes auch in ihrem eigentum steht, müssen sie leider selbst zur tat schreiten.