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Catty 18.12.2008 09:08

Reparatur an Gasheizung - bei Einfrieren der Rohre?
 
Hallo zusammen,

ich wohne mit meiner freundin in einem mietshaus das von privat vermietet ist.wir bewohnen das erdgeschoss.im keller haben wir 2 räume angemietet in denen jeweils ein heizkörper verbaut ist(keller war mal eine wohnung und hat daher einen eigenen gaszähler).da ich aber die heizung in den kellerräumen nicht brauche hat der vermieter kurzerhand den gaszähler demontieren lassen,so das die heizung nicht mehr funktioniert.

sollten jetzt durch temperaturen unter 0 grad frostschäden an der heizung im Keller auftreten,müßte ich als mieter die kosten für die instandsetzung zahlen?

p.s.
das wasser ist meines wissens nicht abgelassen worden.

gruss catty

Recht-Einfach 19.12.2008 21:16

Hallo Catty,

also ich denke wenn der Vermieter auf eigene Faust den Gaszähler entfernt hat, dann hat er auch für die Konsequenzen geradezustehen!

Aber du kannst Ihn ja dennoch mal freundlich darauf hinweisen, dass die Gefahr des Einfrierens der Rohre ja ggf. besteht. Dafür wird er dir dankbar sein und ich denke auch dementsprechend handeln, je nachdem wie er die Lage einschätzt.


Lieben Gruß,


Mietrecht-Einfach!

Catty 19.12.2008 23:49

ich denke das es nicht so sein wird.der vermieter hat mir die kosten die da kommen könnten schon schriftlich aufs auge gedrückt."es ist die pflicht des mieters die kosten zur instandsetzung der heizung zu übernehmen".


werde morgen mal den genauen wortlaut hier zitieren.

gruss

stephan

Recht-Einfach 20.12.2008 12:20

Hallo Catty,

das würde mich mal interessieren, denn meines Wissens nach kann er nur "kleine" Instandhaltungen, je nach Regelung des Mietvertrag, auf den Mieter abwälzen. Prüfe doch hier in deinem Mietvertrag mal die Regelung zu Schönheitsreparaturen und ggf. kleinen Instandsetzungen, denn auch hier gibt es Höchstwerte.

Desweiteren ist der Vermieter dafür zuständig die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Sollte dies durch den Ausfall der Heizung gefährdet sein, muss meiner Meinung nach auch er für die "größere" Reparatur aufkommen.

Aber ich bin mal auf den exakten Wortlaut gespannt.


Lieben Gruß,


Mietrecht-Einfach

Catty 20.12.2008 16:14

im mietvertrag unter § 20 KLEINREPARATUREN steht,

die vom mieter zu tragenden kosten für kleinreparaturen betragen einschließlich der vom handwerker erhobenen umsatzsteuer bis zu 100 € im einzelfall.

sie dürfen insgesamt 200 € je kalenderjahr nicht überschreiten.


der genaue wortlaut im schreiben unseres vermieters lautet,

"die stilllegung wurde am 9.12.08 durchgeführt.ich weise sie nochmals ausdrücklich darauf hin,dass sie zur risikohaftung verpflichtet sind."


die diskussion über die gastherme im keller kam wie folgt zustande:
wir haben 2 kellerräume mit jeweils einem heizkörper angemietet.da wir aber im keller keine heizung brauchen,habe ich dem vermieter gesagt das ich mich nicht an den grundkosten der gastherme beteilige.daraufhin hat er die gastherme bzw.den gaszähler fachmännisch ausbauen lassen!

(die tochter des vermieters bewohnt die wohnung über uns,sie hat auch einen kellerraum in dem ein heizkörper hängt!)

Recht-Einfach 22.12.2008 15:52

Hallo Catty,

danke noch einmal für die Ergänzung der Informationen.
Also wenn die Entfernung des Zählers wirklich auf dein Eindringen hin durchgeführt wurde, kann es natürlich sein, dass der Vermieter dich hierfür in die Haftung nehmen kann.

Da der Fall aber ein wenig verzwickt für meine Kenntnisse im Mietrecht erscheint und ich auch nichts falsches sagen möchte, empfehle ich dir einmal den Mieterschutzbund oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren.

Desweiteren würde ich den Vermieter nochmals darauf hinweisen das Wasser aus der Heizung zu entfernen, um eventuellen Schäden vorzubeugen.

Weise ihn am besten schriftlich darauf hin, auch mit der Bemerkung, dass du für Schäden aus einem Einfrieren der Leitung nach diesem Hinweis nicht haftest. So kannst du dich ggf. zumindest des winterlichen Problems entledigen!


Lieben Gruß und halte uns mal auf dem Laufenden,


Mietrecht-Einfach

Catty 04.02.2009 22:56

hallo,

es dauert ein bisschen aber antwort kommt.das oben genannte winterproblem hat sich,hoffe ich,erledigt.es ist keine wasserleitung geplatzt und somit auch kein schaden entstanden.


dafür ist heute die nebenkostenabrechnung gekommen....und bringt folgendes problem mit sich......

ich soll für eine wartung der heizung zahlen.und zwar soll ich
1. ausdehnungsgefäss
2. zündelektrode
3. einstellarbeiten und
4. den stundenlohn des monteurs zahlen.....

insgesamt knapp 200 €

unter wartung stelle ich mir vor,das die ganze anlage ein mal im jahr(oder auch 2 mal) auf dichtheit,abgaswert etc. geprüft wird!

werden dabei fehler festgestellt ist es eine reparatur.muss ich diese dann auch zahlen?

ich habe die rechnungskopie vorliegen und soll auch die komplette rechnung zahlen.der vermieter will keine kosten übernehmen.

ich wohne seit oktober 2006 in der wohnung und 19 monate später geht die heizung kaputt.die ich dann zahlen soll?eine heizung die mir nicht gehört.

leider kann ich aus dem mietvertrag nicht 100% erlesen ob ich das zahlen muss.kann mit den fachausdrücken nicht viel anfangen.

vielleicht kann ja hier jemand helfen.

zur einsicht der rechnung und des mietvertrages kann eine email mit anhang verschickt werden.

danke euch schonmal und hoffe ihr bringt ein bisschen licht ins dunkle.....

catty

Recht-Einfach 05.02.2009 15:59

Hallo Catty,

aus deinem Mietvertrag geht hervor, dass du Kleinreparaturen bis zu einer Höhe von 100 EUR zu tragen hast. Diese dürfen in der Summe 200 EUR im Jahr nicht überschreiten.

Dennoch ist es richtig, dass die Wartung der wohnungseigenen Gastherme auf den Mieter abgewälzt werden kann. Dies gilt jedoch nicht für eine Zentralheizung für alle Wohnungen. Dies geht leider nicht genau aus deiner Beschreibung hervor, wobei ich bei der Rechnungshöhe mehr von einer wohnungseigenen Therme ausgehe.

Inwieweit es sich bei diesem Sachverhalt um eine Wartung handelt ist auch schwer zu sagen. Ich denke mal, dass ist auch von den Materialkosten abhängig, die der Monteur nun berechnet hat, um die Heizung wieder instandzusetzen.

Teile mir doch einmal mit, ob es sich für eine Therme direkt in deiner Wohnung handelt und wie hoch die Kosten für Ausdehnungsgefäss und Zündelektrode sind. Vielleicht kann ich dann eine fundiertere Antwort geben.

Aber generell gilt: Reparaturen sind nicht auf den Mieter abwälzbar, es sei denn, er hat den Schaden selbst verursacht.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach

Catty 06.02.2009 21:14

Hallo,

also jede Wohnung (2 im Haus) hat eine eigene Therme.

Zahlen sollen wir für

1. Junkers Ausdehnungsgefäss 7.5 Liter 92,66 €
2. Junkers Zünd- und Ionisationselektrode 24,84 €
3. Elektronische Messung der Abgaswerte 6,54€
(Zulage zum Stundenlohn)
4. Monteurstunden,Kleinreparatur 39,70 €


zusammen incl. Mehrwertsteuer 194,85 €


Das sind die Angaben aus der Rechnung des Gas/Wasser Unternehmens.

Als Betreff steht auf der Rechnung

--Wartungsarbeiten an der Heizungsanlage am 28.04.2008 gemäß Wartungsprotokoll am 28.04.2008 durchgeführt sowie Druckausdehnungsgefäß gewechselt.


Ich vermute das in Punkt 4 stehende "KLEINREPARATUREN" mit absicht dort steht um die Reparatur als Kleinreparatur geltend zu machen.

viele Grüße

Catty

Recht-Einfach 07.02.2009 09:54

Hallo Catty,

vielen Dank für die nachgereichten Informationen. So wie ich das sehe handelt es sich dabei nun wirklich um eine Wartung, bzw. eine Instandsetzung der Heizanlage, für die meiner Meinung nach auch der Mieter die Kosten zu tragen hat.

Dennoch kann ich es nicht zweifelsfrei sagen. Deshalb kann ich dir empfehlen, dich vielleicht nochmal beim Mieterbund, einem Mietverein in deiner Nähe oder einem Fachanwalt für Mietrecht zu erkundigen. Ggf. kannst du hier kostenlos eine einzelne Information abfragen.


Lieben Gruß und viel Erfolg,


Mietrecht-Einfach


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