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Mieterhöhung durch Erneuerung des Daches?
Hallo zusammen,
kann sich für den Mieter eines Hauses durch die Erneuerung eines Hausdaches die Miete erhöhen? Falls ja, wie setzt sich der Betrag dann zusammen? Schon jetzt vielen Dank für alles Infos! Zebulon Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von zebulon (17.11.2010 um 18:23 Uhr) |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
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#2
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AW: Mieterhöhung durch Erneuerung des Daches?
Wenn mit der Erneuerung des Daches auch eine entsprechende Dämmung angebracht wurde, dann ist diese als Energieeinsparung zu werten und entsprechend mit einer Mieterhöhung zu verbinden.
Mehr dazu hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...erhoe/kap4.htm |
#3
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AW: Mieterhöhung durch Erneuerung des Daches?
Hallo Regenmacher,
hier wurde das komplette Dach erneuert (war auch nötig) und eine neue Dämmung angebracht. Was mich vor allem interessieren würde: welchen (Teil-)Betrag der Rechnung für die komplette Dacherneuerung kann in welchem Zeitraum auf die Miete umgelegt werden? Für Alleinmieter der komplette Betrag auf 10 oder 20 Jahre? Oder wie berechnet sich so was generell? Viele Grüße Zebulon |
#4
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AW: Mieterhöhung durch Erneuerung des Daches?
Wenn Sie den Link geöffnet hätten, den ich ich Ihnen gab, und dort auf die Querverweise geklickt hätten, dann wäre ihre Nachfrage nicht nötig gewesen.
Etwas Maus- und Zeigefingerarbeit müssen Sie schon investieren. Oder Sie gehen zu einem Anwalt, der macht das dann gegen Honorar. |
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