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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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Erbpacht
ich wohne in einem zweifamilienhaus, das der stadt gehört. beiden parteien wurde eine erbpacht angeboten. ich habe der erbpacht zugestimmt, die andere partei nicht. allerdings überlege ich, ob ich es wirklich tun sollte. sie zahlen 160,-€ miete mtl. und die andere mietpartei hat einen alten ostvertrag, aus dem hervorgeht,dass keine mieterhöhung vorgenommen werden darf. allerdings müsste das haus dringendsaniert werden, da es in das dach schneit, die fassade abbröckelt und die fenster uralt sind. gedämmt ist das haus auch nicht. ist in den 60ern gebaut worden, seitdem nicht mehr instand gesetzt worden. wenn ich das haus nun saniere, darf ich die miete erhöhen? statt den alten doppelfenstern würde ich gerne neue fenster mit dreifachverglasung einsetzen lassen, das dach, die fassade und eine dämmung. ich habe etwas von 11% gelesen, aber nur wenn die mieter mit der Sanierung einverstanden sind. ausserdem wohnt die partei seit 30 jahren in dem haus und nutzt alleine den garten, meine kinder und ich dürfen ihn nicht nutzen. hätte ich mit erbpacht eine chance auf gartennutzung, wenn der mietvertrag besagt, das bei mieterwechselung eine neue gartenregelung verfasst werden muss. in den letzen 5 jahren, in denen ich in diesem haus wohne, ist es nicht zu einer garteneinigung gekommen.
und kann man bei erbpacht auch eigenbedarf anmelden? wie lange müsste ich das bei mietern, die 30 jahre wohnen mit einem auszug der partei rechnen? und könnte der vater meiner kinder für die wohnung eigenbedarf anmelden, mit dem ich nicht mehr zusammen lebe? viele fragen und hoffentlich bald eine Antwort. liebe grüße, kalotte |
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#2
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AW: Erbpacht
In diesem Forum antworten Laien, die sich mehr oder wenig aus eigener Erfahrung im Mietrecht auskennen. Um zum Thema Erbpacht etwas zu sagen, brauchte man Einblick in den Vertrag, also hier im Forum nicht möglich.
Mein Tipp: Legen Sie die Unterlagen dem örtlichen Mieterverein zur Prüfung vor. Aber bedenken Sie, beim Eigentümer/Vermieterwechsel bleibt der alte Mietvertrag in allen Punkten bestehen. Aber das wird man Ihnen beim Mieterverein ohnehin darlegen. |
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