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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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Sach- Dienst- und Geldleistungen
Auszug aus dem Mietvertrag:
Die Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Sach- Dienst- und Geldleistungen ist jährlich auf 320.- EUR beschränkt. Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleine Instandhaltungs und Instandsetzungsarbeiten , soweit sie seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen, im Einzelfall bis zu einem Betrag von 80.- EUR zu tragen. Nun meine Frage: Die Terassentür ließ sich nicht mehr richtig schließen, der oberste Mitnehmer war gebrochen, die Rechnung belief sich auf ca. 250.- EUR. - muß die Rechnung vom Mieter gezahlt werden, oder - muß der Mieter nur 80.- EUR zahlen, oder - muß der Vermieter komplett zahlen ???? Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann !! Danke für Eure Zuschriften |
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#2
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AW: Sach- Dienst- und Geldleistungen
Diese Rechnung geht komplett zulasten des Vermieters:
http://www.123recht.net/article.asp?a=28637&ccheck=1 |
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