Vertragsklausel Renovierungspflicht bei Auszug?
Ich würde gerne wissen, ob die folgende Klausel mich zur Renovierung bei Auszug verpflichtet.
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§ Schönheitsreparaturen
1. Der Mieter wird die Wohnung in renoviertem Zustand zurückgeben.
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Ich bin der Meinung nein, weil ich folgendes gelesen habe:
Ergibt sich für Sie aus dem Vertrag eine Pflicht zur Renovierung bei Einzug, Auszug oder während der Mietzeit, die unabhängig vom Zustand der Wohnung ist, gilt die Klausel wahrscheinlich nicht.
Wie sehen Sie das?
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