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Monarch 04.11.2013 14:57

Mietfrei Wohnen als Schenkung?
 
Ein Sohn bewohnte über zwanzig Jahre zwei Stockwerke eines Reihenhauses, in dem im Parterre die Mutter wohnte. Nachdem die Mutter gestorben ist, stellt sich die Frage, ob mietfreies Wohnen in diesem Umfang (Familie des Sohnes umfasst 5 Personen, 110m² Wohnfläche, Garten, beste Lage) nicht doch eine Schenkung darstellen könnte. Insbesondere weil die Mutter immer sagte, dass es ihr bewusst sei, dass da der Sohn ordentlich profitiere, aber das sollen sich die Geschwister später untereinander "ausmachen".

Erbberechtigt sind drei Geschwister, der Sohn und zwei weggezogene Töchter.

Im Testament steht nichts über das Wohnen, aber anderrseits doch, dass uralte Zuwendungen für die Ausbildung auszugleichen seien.

Recht-Einfach 05.11.2013 10:07

AW: Mietfrei Wohnen als Schenkung?
 
Also wenn zum mietfreien Wohnen nichts im Testament steht ist der Sachverhalt natürlich immer schwierig. Mündliche Absprachen sind nicht allzu bestandsfähig.

Wie stehen denn die anderen Erben zu dem Sachverhalt und gibt es Streitpotential, z.B. bezgl einer anteiligen Auszahlung am Haus?

Erbrecht Einfach

Monarch 05.11.2013 20:54

AW: Mietfrei Wohnen als Schenkung?
 
Leider gibt es auch Probleme bei der anteiligen Auszahlung. Im Testament steht, dass derjenige, der das Haus haben will, je 1/5 des Verkehrswertes zum Todeszeitpunkt des Erblassers an die beiden anderen auszahlen muss.

Vor 18 Jahren wurde der Bauwert des Hauses geschätzt und die drei späteren Erben sind übereingekommen, dass dieses Gutachten hochgerechnet bis zum Erbzeitpunkt Grundlage der Auszahlung sein soll. Aber der Bauwert ist ja nur ein Teil des Verkehrswertes, oder etwa nicht?

Recht-Einfach 08.11.2013 09:57

AW: Mietfrei Wohnen als Schenkung?
 
Da haben Sie recht. Der Bauwert des Hauses stellt nur ein Teil des Wertes dar, da es sich ja um ein bebautes Grundstück handelt, wie ich annehme. Zumindest verfügen viele Reihenhäuser auch noch über eine Gartenparzelle. Dabei bliebe sogesehen dann der Wert des Grundstücks außenvor. Oder wurden die Außenanlagen mit einbezogen?

Des Weiteren ist der Bauwert ja nicht repräsentativ, da er die damaligen Herstellungskosten berücksichtigt. Abschreibungen, Wertverfall oder Sanierungen bleiben dort außen vor.

Da könnte dann vermutlich nur ein Gutachter helfen, um den Gesamtwert aussagekräftig zu ermitteln.



Erbrecht Einfach


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