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sogni 12.12.2014 22:29

Schenkung - ab welchem Betrag?
 
Hallo,
meine Mutter möchte die Kindern meines verstorbenen Bruders gerne hin und wieder finanziell bei Ausbildung bzw. Einstieg in das Berufsleben unterstützen. Dabei handelt es sich um Beträge zwischen 300 - 1000 € je nach Anlass. Sie möchte, dass diese Beträge in Summe bei ihrem Tod dann auf den jeweiligen Erbanteil meiner Nichte und meines Neffen angerechnet werden, um meinen Erbanteil nicht zu schmälern.
Handelt es sich bei solchen Beträgen um Schenkungen? Oder was muss sie tun, um diese Gelder anrechnungsfähig auf das Erbe zu machen?
Es sei erwähnt, dass ich diesen Unterstützungswunsch meiner Mutter an ihre Enkel absolut gut heiße. Außerdem noch der Hinweis, dass ein Testament vor Jahren notariell hinterlegt wurde, in dem es zu solchen "Vorabzahlungen auf das Erbe" keine Vereinbarung gibt.
Über jede hilfreiche Antwort freuen wir uns.
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Annette

Recht-Einfach 22.12.2014 19:37

AW: Schenkung - ab welchem Betrag?
 
Hallo, es handelt sich dabei um eine Schenkung!

die Auswirkungen vorzeitiger Schenkungen auf das Erbe können Sie hier nachlesen:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber

Der Grundsatz des Artikels: Schenkungen werden angerechnet, im Laufe der Zeit schmälert sich jedoch der prozentuale Anteil der Anrechnung (jährlich um 10% - max. 10 Jahre).

Lösung: Formulieren Sie den Wunsch des 100%igen Ausgleichs im Testament, bzw. weisen Sie den Erblasser darauf hin, eine solche Klausel in das Testament aufzunehmen.

Hierbei sollten Sie sich jedoch Unterstützung durch einen Fachmann suchen, z.B. den Notar, der das Testament verwaltet. Es wird in diesem Fall dann sicherlich auch wichtig werden die Schenkungen zu dokumentieren, damit im Todesfall ein sauberer Ausgleich erzielt werden kann!


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach

sogni 23.12.2014 13:12

AW: Schenkung - ab welchem Betrag?
 
Vielen Dank für die Antwort. Der Hinweis, im Testament den 100%igen Ausgleich zu formulieren, ist klasse. Also kann man so die prozentualen Schmälerungen umgehen. Ja, eine Dokumentation der Einzelbeträge findet bereits statt.
Nochmals unser Dank und Ihnen wunderbare wie erholsame Feiertage!


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