Schenkungen - Anrechnung auf den Pflichtteil
Hallo zusammen,
ich habe von meiner Großmutter zu Lebzeiten ca. 12.000€ (Führerschein, Mietkaution u.s.w) erhalten, diese liegen ca. 8-9 Jahre zurück. Die Frage die sich mir nun stellt: Ich bin Pflichtteilsberechtigt, habe auch schon Angebot der Erben erhalten, in dem Sie allerdings diese 12.000€ mit aufführen, ist das rechtens? Klar werden die 12.000€ prozentual berechnet 1 Jahr her 90%, 2 Jahre her 80% u.s.w, allerdings dürfen diese Schenkungen überhaupt angerechnet werden, da meine Oma nie erwähnt hat das diese ausgeglichen werden sollen, geschweige denn wurde dies schriftlich festgehalten...und im Internet ist es für mich wirklich schwer nachzuvollziehen, was nun richtig ist... Gruß Daniel |
AW: Schenkungen - Anrechnung auf den Pflichtteil
Hallo Daniel,
eine volle Ausgleichungspflicht gemäß Anordnung des Erblassers besteht nur unter gleichberechtigten Abkömmlingen. Siehe hierzu: § 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht Jedoch besteht Ausgleichungspflicht, sollte der Erbteil eines Abkömmlings durch die Schenkung gemindert werden: § 2316 BGB Ausgleichungspflicht - Erbrecht Dies ist insbesondere relevant, sollte der Pflichtteil eines Erben 1. Ordnung dadurch beschnitten werden: § 2325 BGB Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen - Erbrecht Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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