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Schenkungen - Anrechnung auf den Pflichtteil

Schenkung - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 17.03.2015, 19:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2015
Beiträge: 2
Standard Schenkungen - Anrechnung auf den Pflichtteil

Hallo zusammen,

ich habe von meiner Großmutter zu Lebzeiten ca. 12.000€ (Führerschein, Mietkaution u.s.w) erhalten, diese liegen ca. 8-9 Jahre zurück. Die Frage die sich mir nun stellt:

Ich bin Pflichtteilsberechtigt, habe auch schon Angebot der Erben erhalten, in dem Sie allerdings diese 12.000€ mit aufführen, ist das rechtens? Klar werden die 12.000€ prozentual berechnet 1 Jahr her 90%, 2 Jahre her 80% u.s.w, allerdings dürfen diese Schenkungen überhaupt angerechnet werden, da meine Oma nie erwähnt hat das diese ausgeglichen werden sollen, geschweige denn wurde dies schriftlich festgehalten...und im Internet ist es für mich wirklich schwer nachzuvollziehen, was nun richtig ist...

Gruß Daniel



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  #2  
Alt 18.03.2015, 14:01
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schenkungen - Anrechnung auf den Pflichtteil

Hallo Daniel,

eine volle Ausgleichungspflicht gemäß Anordnung des Erblassers besteht nur unter gleichberechtigten Abkömmlingen. Siehe hierzu:
§ 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht

Jedoch besteht Ausgleichungspflicht, sollte der Erbteil eines Abkömmlings durch die Schenkung gemindert werden:
§ 2316 BGB Ausgleichungspflicht - Erbrecht

Dies ist insbesondere relevant, sollte der Pflichtteil eines Erben 1. Ordnung dadurch beschnitten werden:
§ 2325 BGB Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen - Erbrecht


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
pflichtteilsberechtigt, schenkung


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