|
Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Anrechnung der Heizkosten für Hausflur
muß ein mieter die heizkosten(heizverbrauch), die durch die heizkörper im hausflur anlaufen, bezahlen, obwohl dort, seiner meinung nach, nicht noch zusätzlich geheizt werden muß??? Es worden nach einer erneuerung der heizanlage(von 2-rohr auf 1-rohrsystem) zusätzlich 2 heizkörper (direkt an der eingangstür und zu den kellerräumen) angebracht und die laufen unaufhörlich.
im hausflur beträgt aber die raumtemperatur ohne heizung ca.14-16grad im winter. die mieter haben sich schon beim vermieter beschwert, aber ohne erfolg. wie sieht die rechtslage aus? vor der erneuerung der heizanlage waren keine heizkörper im hausflur. |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
Hallo Christine,
also generell müsste die Verteilung der Heizkosten für den Flur im Mietvertrag geregelt sein. Des Weiteren müssen die Heizkörper regelbar, bzw. abstellbar sein. Sollte dies nicht gegeben sein, so ist das überheizte Treppenhaus die Kostenangelegenheit des Vermieters. Freundliche Grüße, Mietrecht-Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#3
|
|||
|
|||
Die Kosten für die Heizung im Hausflur sind unter "Sonstige Betriebskosten" zu dokumentieren. Das heisst, daß unter dieser Rubrik diese Kosten dem Grunde nach aufgeführt sein müssen.
Das BGH vertrat den Grundsatz, dass sonstige Betriebskosten ausdrücklich im Mietvertrag im Einzelnen benannt sein müssen, damit sie umlagefähig sind. Die Bezeichnung "sonstige Betriebskosten" allein reicht deshalb wegen der völligen Unbestimmtheit so einer Formulierung nicht aus. Will der Vermieter sonstige Betriebskosten abrechnen, muss genau aufgeführt sein, welche sonstigen Betriebskosten im Einzelnen vom Mieter getragen werden sollen. Bestehende Unklarheiten gehen dann zu Lasten des Vermieters. |
|
|
|