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Alt 03.03.2009, 08:39
Roccus Roccus ist offline
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Die Kosten für die Heizung im Hausflur sind unter "Sonstige Betriebskosten" zu dokumentieren. Das heisst, daß unter dieser Rubrik diese Kosten dem Grunde nach aufgeführt sein müssen.
Das BGH vertrat den Grundsatz, dass sonstige Betriebskosten ausdrücklich im Mietvertrag im Einzelnen benannt sein müssen, damit sie umlagefähig sind. Die Bezeichnung "sonstige Betriebskosten" allein reicht deshalb wegen der völligen Unbestimmtheit so einer Formulierung nicht aus. Will der Vermieter sonstige Betriebskosten abrechnen, muss genau aufgeführt sein, welche sonstigen Betriebskosten im Einzelnen vom Mieter getragen werden sollen. Bestehende Unklarheiten gehen dann zu Lasten des Vermieters.
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