Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 02.03.2009, 11:14
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Christine,

also generell müsste die Verteilung der Heizkosten für den Flur im Mietvertrag geregelt sein.

Des Weiteren müssen die Heizkörper regelbar, bzw. abstellbar sein. Sollte dies nicht gegeben sein, so ist das überheizte Treppenhaus die Kostenangelegenheit des Vermieters.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten