Hallo Christine,
also generell müsste die Verteilung der Heizkosten für den Flur im Mietvertrag geregelt sein.
Des Weiteren müssen die Heizkörper regelbar, bzw. abstellbar sein. Sollte dies nicht gegeben sein, so ist das überheizte Treppenhaus die Kostenangelegenheit des Vermieters.
Freundliche Grüße,
Mietrecht-Einfach
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