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Heike-KHH 21.03.2015 09:59

Lebensgefährtin geht leer aus - können Erben Schenkung veranlassen?
 
Hallo liebes Forum, mein Lebensgefährte (seit 28 Jahren, seit 4 Jahren gemeinsames Haus) liegt im Sterben. Leider hat er mich in keinster Weise abgesichert (bis auf die Haushälfte/ Vermächtnis), sodass vermutlich seine beiden Halbschwestern erben werden. Ich hatte es geahnt, dass es Schwierigkeiten geben wird, aber es war nie mit ihm zu reden. Ich habe kein gutes Verhältnis zu den Schwestern, die sich auch selten um ihn gekümmert haben und weiter weg wohnen. Ich bin jetzt neben der Trauer, ihn bald zu verlieren und auch nicht mehr sprechen zu können, völlig hilflos, wie ich mich verhalten soll. Ich gehe bei der Gesetzeslage davon aus, dass die Schwestern zunächst für die Beerdigung sorgen müssen. Muss ich sie in mein Haus lassen? Was händige ich ihnen an Unterlagen aus? Und danach: Seine sämtlichen pers. Sachen gehören ja nun nicht mir, ich werde mir einige persönlichen Sachen zur Erinnerung an mich nehmen. Wir sind ja erst zusammen gezogen und haben im Grunde in einem großen Haus zwei Haushalte. Ich gehe davon aus, dass die Schwestern dann seine sämtlichen Sachen nehmen müssen. Dann muss ich ja wohl auch "Umzugsleute" ´rein lassen oder so ähnlich.
Es kann aber auch sein, so war gestern die Situation am Krankenbett, dass die Schwester gnädig auf alles verzichtet. Dann hätte ich das Ausräumen an der Backe, aber auch das Geld...

Nun zur Frage: Können die Schwestern das Erbe ausschlagen? Können Sie mir das übertragen/ schenken? Oder: Wenn sie das Erbe nur ausschlagen, bekommt der Staat alles, oder? Wie verhält es sich dann mit seinen Gegenständen/Haushalt? Ich sollte ja offensichtlich von seiner Seite nicht involviert werden, aber es bleibt ja nicht aus, da ja teilweise auch meine Sachen dazwischen sind.

Ich bin so traurig und habe eigtl. andere Sachen im Kopf, aber ich möchte schon für alle Fälle voerbereitet sein, sonst stehe ich das psychisch nicht durch. Ich habe leider keine Freunde und um meine 80 jährige Mutter muss ich mir langsam auch Sorgen machen. Wäre schön, wenn ich hilfreiche Antworten aus dem Forum bekäme.

Recht-Einfach 24.03.2015 14:37

AW: Lebensgefährtin geht leer aus - können Erben Schenkung veranlassen?
 
Hallo,

sollten die Schwestern das Erbe ausschlagen würde es an die weiteren nächsten Verwandten Ihres Lebensgefährten gehen. Sind keine weiteren Verwandten vorhanden erbt der Staat. Dies wäre, wenn Vermögen vorhanden ist, sicherlich die schlechteste Lösung.

Zur Erbmasse gehören hierbei natürlich auch die Dinge, die zum Haushalt Ihres Lebensgefährten gehören und ihm eindeutig zuzuordnen sind.

Die Schwestern können Ihnen sicherlich was schenken, wenn Sie denn die Bereitschaft dazu haben. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass Sie als "Nichtverwandte" einen Schenkungsfreibetrag von lediglich 20.000 EUR haben. Alles darüber hinausgehende wäre mit einem Schenkungs-Steuersatz von 30% belegt. Sehen Sie dazu bitte hier:
Schenkungssteuer Höhe und Schenkungssteuer Freibetrag - Schenkung und Erbrecht Ratgeber

Sollte Ihr Lebensgefährte noch geschäftsfähig sein, wäre auch eine Änderung des Testaments denkbar, sollte er denn dazu bereit sein.

Ich wünsche alles Gute und hoffe ich konnte ein wenig helfen, Erbrecht Einfach

Heike-KHH 24.03.2015 14:57

AW: Lebensgefährtin geht leer aus - können Erben Schenkung veranlassen?
 
Hallo,
vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Bleibt noch die Frage offen, wie ich mich verhalte, wenn der Todesfall wirklich eintritt. Muss ich jetzt schon seine Sachen durchsuchen nach den versch. Sparanlagen, um sie den Halbschwestern auszuhändigen? Wer kommt für die Kosten auf, wenn seine persönlichen Sachen (ist ja wie ein Umzug) abgeholt werden, seine Hälfte des Hausstandes aufgelöst wird. Ich bin z. B. - auch nicht mental -nicht dazu bereit, die Schränke auszuräumen und alles schön sortiert und in Kisten verpackt zu übergeben, Schränke und Regale u. ä. abbauen zu lassen. Abgesehen davon, dass es (in meiner Trauer) Unruhe im Haus gibt.- Nur zur Info: Sollte er die augenblickliche brenzlige Krankhaitsphase doch - hoffentlich - überleben, wird er leider nicht mehr in der Lage sein, irgendetwas testamentarisch zu ändern- Daher auch meine Hilfesuche im Forum.

Recht-Einfach 25.03.2015 09:51

AW: Lebensgefährtin geht leer aus - können Erben Schenkung veranlassen?
 
Hallo,

die Schwestern werden sicherlich die Unterlagen zu den Geldanlagen Ihres Lebensgefährten benötigen. Es ist jedoch nicht zwingend Ihre Aufgabe hier alles vorzubereiten, es sei denn, es wäre für Sie ein Handgriff.

Letztendlich sind die Erben für das Räumen der Wohnung zuständig. Je nachdem, was die Schwestern möglicherweise verwerten wollen, können Sie ja auch etwas behalten. Das müssen Sie leider auf sich zukommen lassen oder mit den Schwestern das Gespräch suchen.


Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach


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