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sommersonne191 08.03.2016 16:03

Schenkung bei Lottogewinn
 
Hallo
meine Eltern und ich spinnen gerne immer mal wieder rum was wir mit einem Millionengewinn machen würden und dazu würden uns einfach mal folgende Fragen interessieren:
a) wenn ich von meinem Gewinn 2 Häuser baue und in einem Haus lasse ich meine Eltern unentgeltlich wohnen, muss das irgendwie versteuert werden?
b) Wenn ich gewinne und mein Freund und ich leben von dem Geld, ich baue ein Haus, bezahle den Wocheneinkauf, den Urlaub, die Theaterkarten usw. , wie ermittelt man da einen schenkungswert?
c) Ich kaufe mehrere Autos und stelle diese meiner Familie zur Nutzung zu verfügung, steuerpflichtig?
d) ich gebe meinen Eltern jeden Monat 3000 in bar , wie bekommt das jemals das Finanzamt mit?

Wie gesagt das alles ist nur gesponnen und einfach interesse halber gefragt. Wahrscheinlich werden wir nie in das Glück kommen :D

Recht-Einfach 09.03.2016 08:01

AW: Schenkung bei Lottogewinn
 
Hallo, diese Fragen sind meines Erachtens nach nicht nur erbrechtlich relevant, ggf. tangieren sie auch das Einkommensteuerrecht...

a) die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum ist möglicherweise bei der Einkommensteuer innerhalb der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen

b) das ist eine Frage, die ich nicht beantworten kann. Ich denke eher, dass sie im Vorfeld überlegen sollten, was Sie schenken. Als "Freund" gilt er auch als dritte Person und hat nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Ich glaube aber nicht, dass da die von Ihnen genannten Dinge mit hereinfallen.

c) solange Sie Eigentümer der Autos sind und diese nicht verschenken, können Sie damit machen was Sie wollen und auch fahren lassen wen Sie wollen.

d) das Finanzamt könnte das mitbekommen, wenn Ihre Eltern das Geld anlegen und damit z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung erwirtschaften. Möglicherweise wird dann nach der Quelle des Geldes gefragt. Darüberhinaus könnte es vielleicht Neider (z.B. Ihre Geschwister wenn vorhanden) geben?


Vielleicht konnte ich ja ein wenig helfen und wünsche liebe Grüße,


Erbrecht Einfach


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