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Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung (Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe) |
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#1
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Schenkung
Hallo, der Erblasser ist verstorben und hat kein Testament hinterlegt. Es gibt nur Cousin und Cousine als infrage kommende Erben. Erbschein ist noch nicht beantragt.Diese wollen mir einen Betrag schenken. Ist das überhaupt möglich und wie muß dies passieren?
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#2
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AW: Schenkung
Die Erben können etwas verschenken -jeder kann etwas verschenken. Für eine Schenkung muss eventuell Schenkungssteuer bezahlt werden; nämlich dann, wenn Freibeträge überschritten werden (für Nichtverwandte 20.000€)
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#3
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AW: Schenkung
Ist ein notarieller Vertrag notwendig? Es geht um eine höhere Summe.
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#4
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AW: Schenkung
Als Schenkung wird eine unentgeltliche Zuwendung bezeichnet, d. h. die Übertragung eines Vermögenswertes von einer Person auf eine andere ohne Gegenleistung.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Schenkung durch einen Vertrag. Das hat u.a. den Sinn, dass dem Beschenkten nichts aufgedrängt werden kann , er mit der Schenkung einverstanden ist und der Schenkende für den Fall einer Rückforderung etwas in den Händen hält. Beide Parteien gehen also vertragliche Bindungen ein. Muster für Verträge findet man im Internet. Ein Schenkungsvertrag ist in der Regel nur wirksam, wenn das Schenkungsversprechen des Schenkers notariell beurkundet wird. Ein Formmangel wegen fehlender Beurkundung wird jedoch bedeutungslos, wenn die Schenkung vollzogen worden ist wie etwa bei der so genannten Handschenkung, bei der Abschluss des Schenkungsvertrags und Erfüllung des Schenkungsversprechens zeitlich zusammenfallen. Die Schenkung ist dem zuständigen Finanzamt (das ist in der Regel nicht das FA für die EkSt) innerhalb von 3 Monaten anzuzeigen. Da ihr nicht verwandt seid, fällt bei einem Betrag bis zu 13 Mio€ Steuer in Höhe von 30%, darüber 50%, an. |
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schenkung an dritte |
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