Forum: Testament
01.09.2015, 15:39
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AW: Vor- und Nachname des Erbens?
Hallo,
der Vorname nebst Angehörigengrades des Erben reicht in aller Regel vollkommen aus.
Sie schreiben ja z.B.:
"Ich vermache mein gesamtes Vermögen meinen beiden Kindern Anton und Amelie!"...
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