Forum: Erbschaft und Erbe
27.08.2017, 12:48
|
Antworten: 1
Hits: 1.192
AW: Pflichtteil bereits zu Lebzeiten ausschlagen
Hallo,
der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Im Falle des Güterstandes des Zugewinnausgleichs erhält die Ehefrau 50%, die Kinder jeweils 25% - somit beträgt der...
|