Forum: Kündigung
12.11.2009, 17:16
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AW: Sonderkündigung des Praxismietvertrages?
Hallo Spicy,
so wie ich das sehe schützt Unwissenheit vor Strafe nicht und der Mietvertrag ist rechtskräftig. Ob das Objekt genutzt oder auch nicht genutzt wird liegt ja im Ermessen des Mieters.
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