Forum: Mietrecht allgemein
27.01.2011, 18:23
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AW: Zeitmietvertrag ohne Gründe ??
Herzlichen dank für die Antwort. Laut dem BGB 575 muss der vermieter "G" im Vertrag schriftlich begründen warum der mieter "W" mindestens 1 Jahr wohnen muss oder?
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Forum: Mietrecht allgemein
27.01.2011, 05:04
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Zeitmietvertrag ohne Gründe ??
mal angenommen es wurde ein vertrag unterschrieben (januar 2015), wo drinne steht:
"Die parteien verzichten wechselseitig auf die dauer von 1 jahr ab vertragsbeginn auf ihr recht zur ordentlichen...
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