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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Zeitmietvertrag ohne Gründe ??
mal angenommen es wurde ein vertrag unterschrieben (januar 2015), wo drinne steht:
"Die parteien verzichten wechselseitig auf die dauer von 1 jahr ab vertragsbeginn auf ihr recht zur ordentlichen kündigung des mietvertrages. eine ordentliche kündigung ist erstmals nach ablauf des bezeichneten zeitraumes mit der gesetzlichen frist zulässig. von dem verzicht bleibt das recht zur fristlosen kündigung und zur außerordentlichen kündigung mit gesetzlicher frist unberührt. eine erhöhung der grundmiete gem. §§ 558 bis 559 b BGB ist auch während der zeit des wechselseitigen kündigungsausschlusses zulässig." wenn der mieter "W" bald fertig mit seiner aufqualifikation ist (nov 2015) und 3 monate vorher kündigt (2.august 2015) bekommt mieter "W" von dem vermieter "G" benachricht dass er erst nach dem unterschrieben vertrag in einige monate verlassen kann (januar 2016) mieter "W" bezahlt keine mietkosten (seit nov. 2015) und wohnt nicht dort, aber nur die möbel stehen dort. mieter "W" bemerkt später (mitte januar 2016) dass es ein rechtswidriger vertrag ist und schreibt mieter "G". mieter "G" schreibt zurück dass vermieter "W" seit nov 2015 bis januar 2016 nicht gezahlt hat und verlangt die mietkosten. was für ein recht hat mieter "W"? hoffentlich wurde das beispiel verständlich beschrieben und die regeln nicht gebrochen. danke im voraus |
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#2
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AW: Zeitmietvertrag ohne Gründe ??
Zitat:
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#3
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AW: Zeitmietvertrag ohne Gründe ??
Zitat:
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#4
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AW: Zeitmietvertrag ohne Gründe ??
Wo haben Sie denn das her? Dieser Vertrag, von dem wir hier reden ist kein Zeitmietvertrag, sondern ein Mietvertrag mit Kündigungsverzicht.
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