Forum: Kündigung
07.08.2012, 09:06
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AW: Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
Mit Sicherheit. Aber laß Dich da bitte fachlich (Anwalt oder Mieterbund) beraten bzw. Dir helfen. Als Laie kann man da viel falsch machen und schwups hat man Mietschulden am Hals.
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Forum: Kündigung
03.08.2012, 10:36
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AW: Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
Steht auch ein Grund für die Befristung im Vertrag? Das ist nämlich gemäß § 575 BGB Zeitmietvertrag (http://www.mietrecht-einfach.de/bgb-mietrecht-gesetz/paragraph-575-bgb-zeitmietvertrag.html)...
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Forum: Kündigung
03.08.2012, 09:53
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AW: Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
Was steht genau im Vertrag?
Das haben Sie ja wohl schon bei der Besichtigung gesehen.
Ist es evtl. eine Souterrain- oder EG-Wohnung? Diese haben vor allem im Sommer den Nachteil das zu...
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