Forum: Betriebskosten und Nebenkosten
21.10.2012, 13:42
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AW: Wartungskosten FAHRSTUHL
Lassen Sie sich vom Vermieter die Originalbelege/den Wartungsvertrag vorlegen.
Einen "oll inklusive"-Vertrag, der u. a. auch Reparaturen beinhaltet, müssen Sie nicht zahlen.
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