Forum: Rechte und Pflichten
11.10.2013, 13:33
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AW: Wohnungsübergabe - Anwesenheitspflicht
Meines Wissens kann man sich Vertreten lassen.
Allerdings bin ich der Meinung, dass man doch persönlich dabei sein sollte, falls es nachträglich doch noch irgendwelche Sachen zum abklären gibt.
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