Forum: Kündigung
13.05.2011, 08:59
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AW: Mündliche Kündigung von Wohnraum
Eine mündliche Kündigung von Wohnraum ist nicht möglich, sie muss immer schriftlich erfolgen und zwar bis zum dritten Werktag des Monats zum übernächsten Monatsende.
Da das hier versäumt wurde...
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