Forum: Rechte und Pflichten
26.09.2011, 17:16
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AW: Nutzung eines Laubenganges
Nur solche Räume sind mitgemietet, die im Mietvertrag beschrieben sind. Dazu gehören in der Regel keine Treppenhäuser, Gänge u.ä.
Schon mal mit einer Gardine den Einblick erschwert/verwehrt?
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Forum: Rechte und Pflichten
26.09.2011, 08:33
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AW: Nutzung eines Laubenganges
Und dieses Törchen lässt sich nicht abschließen?
Nur mündlich? Denn so wie Sie es schildern, haben Sie diesen Gang nicht gemietet, also dürfen sich dort auch andere Hausbewohner aufhalten....
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Forum: Rechte und Pflichten
23.09.2011, 17:14
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AW: Nutzung eines Laubenganges
Bitte können Sie Ihre Frage noch einmal knapper formulieren. Bei dem ganzen Text blicke ich nicht durch, wo eigentlich das Problem liegt.
Wie hieß es so schön in der Focus-Werbung: Fakten, Fakten,...
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