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Nutzung eines Laubenganges

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 22.09.2011, 16:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.09.2011
Beiträge: 3
Standard Nutzung eines Laubenganges

Hallo,

erstmal möchte ich einen kurzen Überblick zu meiner Wohnsituation geben. Ich wohne auf der linken Seite im obersten Stockwerk eines Mietshauses mit zwei weiteren Parteien. Der Laubengang ist jeweils durch ein Eisentörchen zu beiden Seiten vom Mittelteil abgetrennt, welches jedoch aus Feuerschutzgründen nicht abgeschlossen werden darf. Hinter dem Törchen liegen die Fenster meines Arbeitsraumes sowie der Küche am Laubengang. Jede der drei Parteien hat auf der gegenüberliegenden Seite des Hauses noch einen eigenen Balkon.

Nun zu meinem Problem. Vor Kurzem sind in der Mittelwohnung neue Mieter eingezogen, welche den durch das Törchen abgetrennten Teil des Laubenganges nach Belieben betreten, sei es um zu Rauchen, sich dort mit ihrem Besuch aufzuhalten oder Sonstiges. Nach Aussage meiner Lebensgefährtin haben die anderen Mieter sogar mit den Worten "Boah, wat riecht dat geil!" direkt in die Küche gegafft, während sie dort am Kochen war. Ich selbst öffne seit dem Einzug der Mieter nicht einmal mehr die Rolläden meines Arbeitszimmers. Zunächst habe ich das Betreten des Laubenganges des Friedens wegen geduldet, nachdem jedoch jetzt sogar der Besuch unserer Nachbarn vor unsere Fenster geführt wurde, haben wir das Gespräch mit den Nachbarn gesucht und darum gebeten den abgegrenzten Teil des Laubenganges nicht mehr zu betreten. Zunächst schien dies ausreichend zu sein. Einen Tag später wurden wir jedoch von den Mietern mit Verstärkung der Mutter eines der Mieter, welche ebenfalls in einem anderen Stockwerk des Hauses wohnt, erneut angesprochen. Erstens würden wir es ihnen nur verbieten weil wir sie nicht leiden können, denn vorher hätten wir ja Nichts dagegen gehabt. Zweitens müssten sie den Laubengang nutzen um auf die Eingangstüre zu schauen, denn ihre Sprechanlage sei defekt. Drittens fügte die Mutter an, dass die Laubengänge nach Absprache auf einer Eigentümerversammlung Gemeinschaftsräume seien.

Zu Erstens: Wie schon gesagt haben wir es des Friedens wegen geduldet, jedoch läuft ein Faß auch irgendwann über.
Zu Zweitens: Sind bauliche Mängel in einer anderen Wohnung für meine Wohnsituation doch wohl eigentlich nicht relevant.
Zu Drittens: Diese Absprache war mir bei Einzug nicht bekannt, eine Zustimmung meinerseits gibt es also nicht. Beim Einzug wurde mir gesagt ich könne die Fläche nutzen und auch die Nachbarn auf der gegenüberliegenden Seite sagen, dass die Fläche zu meiner Wohnung gehört. Ausserdem befinden sich auf den unteren Stockwerken jeweils fünf Wohnungen, wobei am Ende des Ganges jeweils zwei Eingangstüren vorhanden sind, dort liegen also völlig andere Nutzungsbedingungen vor.

Nun also meine Frage: Muß ich dieses Verhalten hinnehmen? Ich fühle mich in meiner Intimspähre nämlich erheblich gestört.

Für Antworten bedanke ich mich im Voraus, hoffentlich kann mir jemand bei diesem Problem weiterhelfen.

MfG

Ulfi



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Geändert von Ulfi (22.09.2011 um 16:04 Uhr)
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  #2  
Alt 23.09.2011, 17:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nutzung eines Laubenganges

Bitte können Sie Ihre Frage noch einmal knapper formulieren. Bei dem ganzen Text blicke ich nicht durch, wo eigentlich das Problem liegt.

Wie hieß es so schön in der Focus-Werbung: Fakten, Fakten, Fakten!
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  #3  
Alt 25.09.2011, 21:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.09.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Nutzung eines Laubenganges

Also versuch ich es mal etwas kürzer

Es geht um die Nutzung des Laubenganges vor meiner Wohnung. Der Laubengang führt nur zu meiner Wohnung und ist extra durch ein Eisentörchen vom Rest des Treppenhauses abgegrenzt. Trotzdem nutzen meine Nachbarn ihn ständig um z.B. zu rauchen, sich dort mit ihrem Besuch aufzuhalten oder in den Hof zu schauen. Leider bleiben die dort liegenden Fenster meiner Wohnung von ihren Blicken dabei nicht verschont, weshalb ich mich in meiner Intimspähre gestört fühle. Ich denke, dass die Herrschaften auf ihrem eigenen Balkon rauchen und sich mit ihrem Besuch aufhalten können, diesen nutzen sie aber fast nie.

Die Frage ist, muss ich mir das bieten lassen? Die Nutzung des abgegrenzten Laubenganges wurde nämlich bei meinem Einzug mir durch den Vermieter zugesagt.

MfG

Ulfi

P.S.: Die im ersten Text erwähnte Absprache auf der Eigentümerversammlung hat nie stattgefunden, dies war ein schlechter Bluff der Nachbarn bzw. ihrer Mutter.

Geändert von Ulfi (25.09.2011 um 21:22 Uhr)
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  #4  
Alt 26.09.2011, 08:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nutzung eines Laubenganges

Zitat:
Der Laubengang führt nur zu meiner Wohnung und ist extra durch ein Eisentörchen vom Rest des Treppenhauses abgegrenzt.
Und dieses Törchen lässt sich nicht abschließen?

Zitat:
Die Nutzung des abgegrenzten Laubenganges wurde nämlich bei meinem Einzug mir durch den Vermieter zugesagt.
Nur mündlich? Denn so wie Sie es schildern, haben Sie diesen Gang nicht gemietet, also dürfen sich dort auch andere Hausbewohner aufhalten. Alles andere müssen Sie mit Ihrem Vermieter klären.

Da Sie von Eigentümerversammlung schreiben, gehe ich davon aus, dass Sie in einer vermieten Eigentumswohnung leben. Hier ist es für Sie nicht relevant, was die Eigentümer beschließen, mit diesen haben Sie kein Vertragsverhältnis. Einziger Ansprechpartner ist und bleibt Ihr Vermieter.
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  #5  
Alt 26.09.2011, 16:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.09.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Nutzung eines Laubenganges

Ein paar Jahre vor meinem Einzug gab es wohl einen Wohnungsbrand ein Stockwerk unter mir, deshalb darf das Törchen nicht mehr abgeschlossen werden um der Feuerwehr den Zugang zu sichern.

Die Absprache fand mit dem Vermieter mündlich statt, ob ich den Gang gemietet habe weiss ich deshalb nicht, im Mietvertrag ist der Gang nicht aufgeführt.

Danke für die schnelle Antwort
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  #6  
Alt 26.09.2011, 17:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nutzung eines Laubenganges

Zitat:
im Mietvertrag ist der Gang nicht aufgeführt.
Nur solche Räume sind mitgemietet, die im Mietvertrag beschrieben sind. Dazu gehören in der Regel keine Treppenhäuser, Gänge u.ä.

Schon mal mit einer Gardine den Einblick erschwert/verwehrt?
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