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Alt 26.09.2011, 16:11
Ulfi Ulfi ist offline
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Standard AW: Nutzung eines Laubenganges

Ein paar Jahre vor meinem Einzug gab es wohl einen Wohnungsbrand ein Stockwerk unter mir, deshalb darf das Törchen nicht mehr abgeschlossen werden um der Feuerwehr den Zugang zu sichern.

Die Absprache fand mit dem Vermieter mündlich statt, ob ich den Gang gemietet habe weiss ich deshalb nicht, im Mietvertrag ist der Gang nicht aufgeführt.

Danke für die schnelle Antwort
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