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Alt 22.09.2011, 16:02
Ulfi Ulfi ist offline
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Standard Nutzung eines Laubenganges

Hallo,

erstmal möchte ich einen kurzen Überblick zu meiner Wohnsituation geben. Ich wohne auf der linken Seite im obersten Stockwerk eines Mietshauses mit zwei weiteren Parteien. Der Laubengang ist jeweils durch ein Eisentörchen zu beiden Seiten vom Mittelteil abgetrennt, welches jedoch aus Feuerschutzgründen nicht abgeschlossen werden darf. Hinter dem Törchen liegen die Fenster meines Arbeitsraumes sowie der Küche am Laubengang. Jede der drei Parteien hat auf der gegenüberliegenden Seite des Hauses noch einen eigenen Balkon.

Nun zu meinem Problem. Vor Kurzem sind in der Mittelwohnung neue Mieter eingezogen, welche den durch das Törchen abgetrennten Teil des Laubenganges nach Belieben betreten, sei es um zu Rauchen, sich dort mit ihrem Besuch aufzuhalten oder Sonstiges. Nach Aussage meiner Lebensgefährtin haben die anderen Mieter sogar mit den Worten "Boah, wat riecht dat geil!" direkt in die Küche gegafft, während sie dort am Kochen war. Ich selbst öffne seit dem Einzug der Mieter nicht einmal mehr die Rolläden meines Arbeitszimmers. Zunächst habe ich das Betreten des Laubenganges des Friedens wegen geduldet, nachdem jedoch jetzt sogar der Besuch unserer Nachbarn vor unsere Fenster geführt wurde, haben wir das Gespräch mit den Nachbarn gesucht und darum gebeten den abgegrenzten Teil des Laubenganges nicht mehr zu betreten. Zunächst schien dies ausreichend zu sein. Einen Tag später wurden wir jedoch von den Mietern mit Verstärkung der Mutter eines der Mieter, welche ebenfalls in einem anderen Stockwerk des Hauses wohnt, erneut angesprochen. Erstens würden wir es ihnen nur verbieten weil wir sie nicht leiden können, denn vorher hätten wir ja Nichts dagegen gehabt. Zweitens müssten sie den Laubengang nutzen um auf die Eingangstüre zu schauen, denn ihre Sprechanlage sei defekt. Drittens fügte die Mutter an, dass die Laubengänge nach Absprache auf einer Eigentümerversammlung Gemeinschaftsräume seien.

Zu Erstens: Wie schon gesagt haben wir es des Friedens wegen geduldet, jedoch läuft ein Faß auch irgendwann über.
Zu Zweitens: Sind bauliche Mängel in einer anderen Wohnung für meine Wohnsituation doch wohl eigentlich nicht relevant.
Zu Drittens: Diese Absprache war mir bei Einzug nicht bekannt, eine Zustimmung meinerseits gibt es also nicht. Beim Einzug wurde mir gesagt ich könne die Fläche nutzen und auch die Nachbarn auf der gegenüberliegenden Seite sagen, dass die Fläche zu meiner Wohnung gehört. Ausserdem befinden sich auf den unteren Stockwerken jeweils fünf Wohnungen, wobei am Ende des Ganges jeweils zwei Eingangstüren vorhanden sind, dort liegen also völlig andere Nutzungsbedingungen vor.

Nun also meine Frage: Muß ich dieses Verhalten hinnehmen? Ich fühle mich in meiner Intimspähre nämlich erheblich gestört.

Für Antworten bedanke ich mich im Voraus, hoffentlich kann mir jemand bei diesem Problem weiterhelfen.

MfG

Ulfi



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Geändert von Ulfi (22.09.2011 um 16:04 Uhr)
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