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Alt 25.09.2011, 21:14
Ulfi Ulfi ist offline
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Standard AW: Nutzung eines Laubenganges

Also versuch ich es mal etwas kürzer

Es geht um die Nutzung des Laubenganges vor meiner Wohnung. Der Laubengang führt nur zu meiner Wohnung und ist extra durch ein Eisentörchen vom Rest des Treppenhauses abgegrenzt. Trotzdem nutzen meine Nachbarn ihn ständig um z.B. zu rauchen, sich dort mit ihrem Besuch aufzuhalten oder in den Hof zu schauen. Leider bleiben die dort liegenden Fenster meiner Wohnung von ihren Blicken dabei nicht verschont, weshalb ich mich in meiner Intimspähre gestört fühle. Ich denke, dass die Herrschaften auf ihrem eigenen Balkon rauchen und sich mit ihrem Besuch aufhalten können, diesen nutzen sie aber fast nie.

Die Frage ist, muss ich mir das bieten lassen? Die Nutzung des abgegrenzten Laubenganges wurde nämlich bei meinem Einzug mir durch den Vermieter zugesagt.

MfG

Ulfi

P.S.: Die im ersten Text erwähnte Absprache auf der Eigentümerversammlung hat nie stattgefunden, dies war ein schlechter Bluff der Nachbarn bzw. ihrer Mutter.

Geändert von Ulfi (25.09.2011 um 21:22 Uhr)
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