Zitat:
Der Laubengang führt nur zu meiner Wohnung und ist extra durch ein Eisentörchen vom Rest des Treppenhauses abgegrenzt.
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Und dieses Törchen lässt sich nicht abschließen?
Zitat:
Die Nutzung des abgegrenzten Laubenganges wurde nämlich bei meinem Einzug mir durch den Vermieter zugesagt.
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Nur mündlich? Denn so wie Sie es schildern, haben Sie diesen Gang nicht gemietet, also dürfen sich dort auch andere Hausbewohner aufhalten. Alles andere müssen Sie mit Ihrem Vermieter klären.
Da Sie von Eigentümerversammlung schreiben, gehe ich davon aus, dass Sie in einer vermieten Eigentumswohnung leben. Hier ist es für Sie nicht relevant, was die Eigentümer beschließen, mit diesen haben Sie kein Vertragsverhältnis. Einziger Ansprechpartner ist und bleibt Ihr Vermieter.