Forum: Betriebskosten und Nebenkosten
04.01.2012, 11:09
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AW: Rückforderung von Nebenkosten
Ganz einfach. Wir wollen doch voraussetzen, dass der Fragesteller nicht allzu blauäugig ist und weiß, dass er eine Betriebskostenvorauszahlung geleistet hat.
Und meine Antwort bezieht sich auf...
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Forum: Betriebskosten und Nebenkosten
03.01.2012, 13:30
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AW: Rückforderung von Nebenkosten
Sie haben das Recht, notfalls per Klage, eine Abrechnung der Betriebskosten für diese Monate aus 2010 einzufordern. Lohnt aber nur, wenn Sie ein Guthaben zu Ihren Gunsten erwarten können.
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