Forum: Rechte und Pflichten
30.09.2014, 11:54
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AW: Frist zur Mängelbeseitigung nach Auszug
Und die habe ich gegeben. Scheinbar haben Sie Probleme mit dem Verständnis.
Ihr Exvermieter hat übrigens 6 Monate nach Auszug Zeit Forderungen wegen der Mietsache anzumelden. Das hat er sogar...
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Forum: Rechte und Pflichten
30.09.2014, 09:43
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Forum: Rechte und Pflichten
29.09.2014, 14:49
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AW: Frist zur Mängelbeseitigung nach Auszug
Entscheidend ist, dass Ihnen der Vermieter die Möglichkeit gibt, die Mängel zu beseitigen. Nehmen Sie dieses Angebot nicht an, dann werden Sie die Rechnung dafür übernehmen müssen.
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