|
Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Hallo,
Ich habe meine Wohnung zum 31.5.2014 gekündigt. Die wohnungsabnahme fand ebenfalls am 31.5.2014 statt. Bei der Abnahme wurden mehrere Mängel aufgenommen und auch protokolliert. Dennoch wurde die Wohnung abgenommen und der Schlüssel an den Vermieter übergeben. Am 26.9.2014 bekam ich ein Schreiben, dass ich bis zum 15.10.2014 Zeit habe diese Mängel zu beseitigen. Vorher wurde mir gar keine Möglichkeit zur Beseitigung angeboten. Jetzt meine Frage, gibt es eine Frist, in der ich als ehemaliger Mieter zur Mängelbeseitigung heran gezogen werden kann? Wenn ja, kann der Vermieter nach Ablauf dieser Frist, mir diese Mängel in Rechnung stellen? |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
![]() Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
![]()
Entscheidend ist, dass Ihnen der Vermieter die Möglichkeit gibt, die Mängel zu beseitigen. Nehmen Sie dieses Angebot nicht an, dann werden Sie die Rechnung dafür übernehmen müssen.
|
#3
|
|||
|
|||
![]()
Es ist also vollkommen rechtens, dass der Vermieter mich erst nach 4 Monaten zur Beseitigung der Mängel auffordern kann?
|
#4
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
|
#5
|
|||
|
|||
![]()
Ich habe eine vernünftige Frage gestellt und auf eine vernünftige Antwort gehofft. Bitte die Frage komplett lesen, verstehen und dann antworten. Und nicht nur Teile dieser Frage raus fischen, nur weil man dazu grade eine Antwort parat hat.
Es geht hier nicht um die Tatsache, dass Mängel beseitigt werden sollen. Es geht darum, ob ein solcher Zeitraum um mich zur Beseitigung dieser Mängel aufzufordern so ok ist. Wäre ich Vermieter hätte ich sicherlich keine 4 Monate damit gewartet bzw. Die Wohnung erst gar nicht abgenommen. Da mir seitens Vermieter nie die Möglichkeit zur mängel beseitigung gegeben wurde, ist meine Frage ja wohl berechtigt. Ungeachtet dessen, hätte mir die Wohnung ja nicht mit den Mängeln abgenommen werden müssen sonder gleich bei der Abnahme eine Frist zur Beseitigung eingeräumt werden können. Dies ist nicht passiert, sondern erst wie gesagt, nach 4 Monaten. Geändert von kamenzer (30.09.2014 um 10:59 Uhr) |
#6
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Ihr Exvermieter hat übrigens 6 Monate nach Auszug Zeit Forderungen wegen der Mietsache anzumelden. Das hat er sogar vorzeitig getan. Haben Sie beweisbar um eine kurzfristige Möglichkeit der Mängelbeseitigung nachgesucht, oder haben Sie gehofft, dass sich der Vermieter nicht mehr meldet? |
![]() |
|
Stichworte |
auszug, frist, kündigung, mängelbeseitigung |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Renovierungszwang nach Auszug | rote zora | Rechte und Pflichten | 1 | 29.04.2014 11:16 |
Frist für Mieterhöhung nach Umbau | Tapsy Poldi | Reparaturen und Modernisierung | 6 | 21.10.2013 17:37 |
Nebenkostenabrechnung nach Auszug | Phelsuma | Betriebskosten und Nebenkosten | 2 | 21.04.2012 17:01 |
Mängelbeseitigung nach Wohnungsübernahme | Bredi85 | Reparaturen und Modernisierung | 0 | 31.03.2011 12:52 |
Fristlose Kündigung und Frist bis zum Auszug | rocky2829 | Kündigung | 1 | 11.11.2008 14:56 |