Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 30.09.2014, 09:51
kamenzer kamenzer ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2014
Beiträge: 3
Standard AW: Frist zur Mängelbeseitigung nach Auszug

Ich habe eine vernünftige Frage gestellt und auf eine vernünftige Antwort gehofft. Bitte die Frage komplett lesen, verstehen und dann antworten. Und nicht nur Teile dieser Frage raus fischen, nur weil man dazu grade eine Antwort parat hat.
Es geht hier nicht um die Tatsache, dass Mängel beseitigt werden sollen. Es geht darum, ob ein solcher Zeitraum um mich zur Beseitigung dieser Mängel aufzufordern so ok ist. Wäre ich Vermieter hätte ich sicherlich keine 4 Monate damit gewartet bzw. Die Wohnung erst gar nicht abgenommen.
Da mir seitens Vermieter nie die Möglichkeit zur mängel beseitigung gegeben wurde, ist meine Frage ja wohl berechtigt. Ungeachtet dessen, hätte mir die Wohnung ja nicht mit den Mängeln abgenommen werden müssen sonder gleich bei der Abnahme eine Frist zur Beseitigung eingeräumt werden können. Dies ist nicht passiert, sondern erst wie gesagt, nach 4 Monaten.

Geändert von kamenzer (30.09.2014 um 09:59 Uhr)
Mit Zitat antworten