Forum: Mietvertrag
21.01.2015, 19:27
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AW: Erhebliche Mängel bei Wohnungsbesichtigung
Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn Sie die Wohnung zum 01.05. angemietet haben, dann haben Sie doch keinen Cent Miete zu bezahlen, weil die Wohnung bereits wieder zum 30.04. gekündigt wurde.
Das...
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Forum: Mietvertrag
21.01.2015, 10:04
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AW: Erhebliche Mängel bei Wohnungsbesichtigung
Wenn Sie jetzt kündigen, ist es fristgerecht zum 30.04.15. Die Kündigung sollten Sie per Einwurfeinschreiben verschicken oder persönlich übergeben, bzw. mit Zeugen in den Briefkasten werfen.
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Forum: Mietvertrag
20.01.2015, 15:23
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AW: Erhebliche Mängel bei Wohnungsbesichtigung
1. Die Anmietung einer neuen Wohnung ist eine wichtige Angelegenheit. Das kann man nicht in einem schnellen Durchgang erledigen. Der Vermieter, der bei der Besichtigung aufs Tempo drückt, hat oft...
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