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Suchen: Beiträge von: Regenmacher
Forum: Mietrecht allgemein 04.04.2017, 16:17
Antworten: 4
Hits: 3.622
Erstellt von Regenmacher
AW: Angabe der voraussichtlichen Mitdauer in der Selbstauskunft

Dann würde ich längerfristig ankreuzen. Wenn ich dann nach einem Jahr kündige, haben sich eben Dinge ergeben, die ich nicht ahnen konnte. Der Vermieter jedenfalls hat keine Möglichkeit, die Kündigung...
Forum: Mietrecht allgemein 04.04.2017, 16:02
Antworten: 4
Hits: 3.622
Erstellt von Regenmacher
AW: Angabe der voraussichtlichen Mitdauer in der Selbstauskunft

Wenn man nicht exakt die mögliche Wohndauer bei der Bewerbung angibt, ist das doch keine Lüge. Man sollte sich aber davor hüten einen Vertrag mit Kündigungsverzicht abzuschließen, sondern nur einen...
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