Forum: Mietrecht allgemein
14.03.2010, 18:25
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AW: Kautionssparbuch
Ich frage noch einmal: Was sagt denn die eigene Bank dazu? Der Vermieter kann das Sparbuch nicht auflösen, wenn es die Bank nicht will.
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Forum: Mietrecht allgemein
13.03.2010, 19:53
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AW: Kautionssparbuch
Sind Sie von der Bank drüber informiert worden?
Dann müssen Sie auf Herausgabe des Sparbuches plus der Zinsen klagen!
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Forum: Mietrecht allgemein
13.03.2010, 18:36
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AW: Kautionssparbuch
Nein, bedienen kann er sich nicht so einfach, z.B. während der Mietzeit schon mal garnicht.
Bei beendetem Mietverhältnis müssen Sie bei der Bank oder Sparkasse nach dem Verbleib des Sparbuchs...
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Forum: Mietrecht allgemein
13.03.2010, 17:54
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AW: Kautionssparbuch
Das kann der Vermieter noch bis zu 6 Monaten in Verwahrung behalten, weil er während dieser Zeit noch Schadensersatzansprüche aus verdeckten Mängeln anmelden kann.
Und er kann einen Teil der...
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