Forum: Kündigung
27.05.2010, 20:43
|
Antworten: 1
Hits: 1.200
AW: Fristlose Kündigung?
So unangenehm für Sie auch diese Situation ist, denke ich, dass Sie eine fristlose Kündigung nicht durchsetzen können. Erst wenn Sie tätlich angegriffen werden und dies von der Polizei aufgenommen...
|