Forum: Rechte und Pflichten
31.08.2010, 10:49
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AW: Gartenpflege
Für Sie ist nur maßgeblich, was in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist. Änderungen dieses Vertrages, auch in Bezug auf die Kosten der Gartenpflege, benötigen Ihre Zustimmung.
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