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Butterblume 08.08.2013 21:26

Familientücken beim Testament
 
Hallo,

danke für die Aufnahme in diesem Forum !!

Wir - mein Ehemann und ich - sind dabei unser Testament zu schreiben.

Mein Mann hat ein uneheliches Kind, welches sich weigert ihn kennenzulernen.
Wir haben 2 Kinder.

Desweiteren haben wir ein Haus, welches von meinen Eltern mit 80.000 Euro vorfinanziert wurde.
Das Haus steht alleine auf meinen Namen.

Jetzt möchte mein Mann, daß sein uneheliches Kind später Nichts von dem Haus erbt (wir kennen den Pflichtteilsanspruch)

Ist es möglich meinen Mann als Vorerbe einzusetzen - als befreiten? Das er das Haus ggfs. auch verkaufen kann? Falls er das Haus nicht halten kann, oder umziehen muß etc.. Darf er dieses als befreiter Vorerbe?
Wenn ja, dann würden wir gerne das das restliche Vermögen - vom Haus - (wenn noch etwas übrig bleiben sollte) nur bei unseren gemeinsamen Kindern verbleibt.
Ich würde den Verkauf des Hauses dann mit einer Bedingung ansetzen, daß meine Eltern ihre eingesetzes Kapital wieder erhalten würde.

Für einen Rat wären wir Ihnen sehr dankbar!

Recht-Einfach 10.08.2013 13:35

AW: Familientücken beim Testament
 
Hallo, ganz so einfach ist es leider nicht. Hier können Sie einmal nachlesen, dass auch ein befreiter Vorerbe nicht unbegrenzten Spielraum bei der Verfügung über das Erbe hat:
Vorerbe und Nacherbe - Testament - Erbrecht Ratgeber

Somit besteht auch weiterhin der Pflichtteilsanspruch des unehelichen Kindes.

Möglichkeiten wären dann im Todesfall Ihres Mannes die Auszahlung des Anpruchs oder im Vorfeld eine Ablösesumme für einen Erbverzicht des unehelichen Kindes zu vereinbaren.

So wie ich den Fall sehe, tritt dieses Szenario aber auch nur auf, wenn Ihr Mann vor Ihnen stirbt (zumindest was das Haus anbelangt, da dieses ja nicht in seinem Besitz ist).


Liebe Grüße, Erbrecht Einfach

Butterblume 10.08.2013 13:44

AW: Familientücken beim Testament
 
Danke für Ihre Antwort.

Ja das Szenario ist nur der Ernstfall :-)

Wenn ich meinen Mann als befreiteten Vorerbe einsetze - und "unsere" Familie ist sich einig, dann könnte mein Mann doch rein theoretisch das Haus verkaufen und damit machen was er mag - solange bis die Kinder ihren Erbteil einklagen würden, oder? Oder würde jemand vom Gericht darüber verwalten?

Der Pflichtteilsanspruch vom unehelichen Kind muß doch von diesem beansprucht werden, oder?
Muß man das Kind denn erwähnen im Testament?
Oder ist es dann so, daß das Kind in diesem Falle seinen gesetzliches Erbteil geltend machen kann und nicht nur den Pflichtteilsanspruch?

Recht-Einfach 12.08.2013 20:36

AW: Familientücken beim Testament
 
Ja, in beiden Fällen muss natürlich ein Anspruch geltend gemacht werden. Sollten alle Beteiligten mit dem Verkauf des Hauses einverstanden sein, ist das kein Problem.

Rein theroetisch wird dann ja auch nur ein Immobilienwert in Geldwert umgewandelt, was vielen Nacherben dann sogar noch lieber ist, da Geld leichter aufzuteilen ist.

Was den Pflichtteil des unehelichen Kindes angeht:
Rein theoretisch reicht es jemanden nicht im Testament zu erwähnen. Der Sicherheit halber würde ich diese Person aber ausdrücklich enterben.

Ein Pflichtteil ist natürlich auch nur dann zu zahlen, wenn dieser geltend gemacht wird!


Erbrecht Einfach


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